Grundschule Gräfenberg

FAQ – Häufig gestellte Fragen

    • Wann und wie entschuldige ich mein Kind?

      Bis 7.30 Uhr, am besten ausschließlich über Schulmanager online. Dadurch werden sofort alle Lehrkräfte sowie das Personal der Mittagsbetreuung über die Krankheitsmeldung informiert.

      Wenn Ihr Kind am Mittagessen teilnimmt, bestellen Sie es bitte direkt bei Kitafino über deren App ab.

      Informieren Sie uns bitte über chronische Krankheiten Ihres Kindes, über Allergien, Behinderungen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen, damit wir in der Schule darauf Rücksicht nehmen können.

      Bei einem Läusebefall müssen Sie sofort die Schulleitung informieren (Informationspflicht!). Behandelte Kinder mit Läusebefall dürfen die Schule wieder besuchen.

    • Wie ist mein Kind an der Schule versichert

      Ihr Kind ist im Unterricht, in der Pause, bei der Betreuung, auf dem Schulweg und bei allen schulischen Veranstaltungen gesetzlich bei Unfällen versichert.

      Diese Versicherung ist für Sie beitragsfrei. 

      Wenn aufgrund von Schulunfällen eine ärztliche Behandlung folgt, muss die die Schule unverzüglich informiert werden, um eine Unfallmeldung an die kommunale Unfallversicherung Bayern (kuvB) absetzen zu können, die die Kosten der Behandlung u.W. übernimmt. Dem Arzt gegenüber müssen Sie angeben, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

    • Darf mein Kind mit dem Roller/Fahrrad zur Schule fahren?

      Wir möchten Sie dringend daran erinnern, dass sogenannte Cityroller als Spielzeug gelten und Kinder damit laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur auf dem Gehweg fahren dürfen. Kinder im Grundschulalter können meist den komplexen Straßenverkehr noch nicht überblicken und die Roller sind nicht verkehrssicher ausgerüstet. Wir raten vom Fahren mit dem Cityroller aufgrund des hohen Gefahrenpotentials ab!

      Mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren ist an unserer Schule erst nach bestandener Fahrradprüfung in der 4. Klasse üblich und gewünscht.

      Letztlich liegt die Entscheidung natürlich in Ihrer Verantwortung.

      Ein passender Helm sollte Pflicht sein – auch beim Roller!

    • Wie finde ich verlorene Gegenstände wieder?

      Verloren gegangene Dinge werden im Eingangsbereich der Schule im Vorraum vor dem Jungen-WC in einer Kiste aufbewahrt. Wenn Ihr Kind etwas vermisst, sollte es zuerst dort nachsehen. Am Schuljahresende werden liegengebliebene Klamotten einer sozialen Organisation gespendet.

    • Was passiert bei beschädigten Büchern?

      Verloren gegangene Dinge werden im Eingangsbereich der Schule im Vorraum vor dem Jungen-WC in einer Kiste aufbewahrt. Wenn Ihr Kind etwas vermisst, sollte es zuerst dort nachsehen. Am Schuljahresende werden liegengebliebene Klamotten einer sozialen Organisation gespendet.

    • Sind Ohrringe und Schmuck im Sportunterricht erlaubt?

      Armbanduhren, Halskettchen, Ringe, Ohrringe, Armbänder usw. müssen vor Beginn des Sportunterrichts abgelegt werden. Dies ist vom Gesetzgeber und Am besten ist es, diese Gegenstände und der kommunalen Unfallversicherung Bayern (kuvB) vorgeschrieben! An Sporttagen sollten diese am besten daheim gelassen werden.

      Medizinische Ohrringe, die nicht entfernt werden können, müssen mit Leukoplast abgeklebt werden.

    • Was muss beim Sportunterricht beachtet werden?

      Für den Sportunterricht ist es wichtig, dass Ihr Kind sportgerechte Kleidung trägt, an kalten Tagen einen Jogginganzug und dazu hallengerechte, abriebfeste Sportschuhe mit hellen Sohlen. Das Mitturnen in Strümpfen, Turnschläppchen oder barfuß ist nicht gestattet.

      Mädchen sollten an Sporttagen bitte keine Strumpfhosen tragen.

      Armbanduhren, Halskettchen, Ringe, Ohrringe, Armbänder usw. sind vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen, medizinische Ohrringe abzukleben (siehe „Ohrringe und Schmuck im Sportunterricht erlaubt?“)

      Sollte ihr Kind am Sporttag aufgrund von Krankheit nicht am Sportunterricht teilnehmen können, muss es dennoch am Unterricht als Zuschauer teilnehmen. Befreiung bitte in schriftlicher Form der Sportlehrkraft mitteilen.

      Schwimmen:

      Zum Schwimmunterricht muss ihr Kind neben Badesachen eine Wollmütze für den Nachhauseweg mitbringen. Käppis und Kapuzen sind nicht ausreichend!

      Mädchen müssen eine Gummibademütze beim Schwimmen tragen, um ein zu langes Föhnen zu verhindern.

    • An wen wende ich mich bei Problemen?

      Für ratsuchende Eltern und Schüler ist in der Regel der Klassleiter die erste Anlaufstelle, dann die Schulleitung.

      Darüber hinaus steht Frau Prechtl als Beratungslehrerin und Schulpsychologin zur Verfügung (siehe Reiter „Schulberatung“.

      Sie können sich auch an die Einrichtung FOBIS (Forchheimer Orientierungs-, Beratungs- und Informationsservice Schule) in der Egloffsteinstr. 43 in Forchheim wenden, Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 09191-670037 (Nachricht auf dem Anrufbeantworter sprechen – es wird zurückgerufen)

      Bei Sorgen und in Notlagen, körperlicher Gewalt und sexueller Misshandlung könnt ihr euch, liebe Schülerinnen und Schüler oder eure Eltern vertrauensvoll an folgende Personen oder Einrichtungen wenden:

      • ALLGEMEINER SOZIALDIENST – Jugendamt- Frau Schatz
        09191 – 862324
      • ERZIEHUNGS-, JUGEND- und FAMILIENBERATUNG der CARITAS
        09191 – 707240
      • KINDERSCHUTZBUND – Frau Wagner
        09191 – 13370
      • KINDER- und JUGENDTELEFON „Die Nummer gegen Kummer“
        0800 – 1110333 (anonym und kostenlos)
      • ELTERNTELEFON
        0800 – 110550 (anonym und kostenlos)
      • POLIZEI
        Notruf: 110 Inspektion: 09194 - 73880
      • WEIßER RING
        09545 – 509099
    • Gibt es eine Ferienbetreuung

      Derzeit leider nein.

      Die Stadt Gräfenberg arbeitet an einer Lösung.

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